Zum Inhalt springen
Leitfaden · Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung erstellen. Der vollständige Praxis-Leitfaden 2026.

Welche Kosten sind umlagefähig? Wie funktioniert die Heizkostenabrechnung nach HeizKV? Was hat sich bei der CO₂-Umlage geändert? Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die rechtssichere Nebenkostenabrechnung — mit Beispielrechnung und einer Checkliste häufiger Fehler.

Veröffentlicht am 12. Juni 2026 · 12 Min. Lesezeit

Von der Redaktion von vermieter.services

Praxis-Wissen aus der täglichen Arbeit mit Vermietern und Hausverwaltungen. Geprüft anhand § 556 BGB, BetrKV, HeizKV und CO2KostAufG. Stand der Rechtslage: Juni 2026.

1. Was ist die Nebenkostenabrechnung — und wer muss sie erstellen?

Die Nebenkostenabrechnung — juristisch korrekt: Betriebskostenabrechnung — ist die jährliche Aufstellung aller Betriebskosten, die der Vermieter über die monatlichen Vorauszahlungen vom Mieter eingezogen hat. Sie ist verpflichtend, sobald im Mietvertrag eine Umlage von Betriebskosten vereinbart ist und der Mieter Vorauszahlungen leistet (§ 556 Abs. 3 BGB).

Ohne korrekte Abrechnung kann der Vermieter weder Nachzahlungen verlangen noch die Vorauszahlungen erhöhen — und Mieter können die geleisteten Vorauszahlungen vollständig zurückfordern. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

2. Welche Kosten sind umlagefähig?

Umlagefähig sind ausschließlich die in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgezählten 17 Kostenarten — und auch nur dann, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich auf den Mieter umgelegt wurden. Die wichtigsten:

  • Grundsteuer (Nr. 1)
  • Wasserversorgung und Entwässerung (Nr. 2 + 3)
  • Heizung und Warmwasser (Nr. 4 + 5) — Achtung: zwingend nach HeizKV
  • Aufzug (Nr. 7)
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr (Nr. 8)
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung (Nr. 9)
  • Gartenpflege (Nr. 10)
  • Beleuchtung (Nr. 11)
  • Schornsteinreinigung (Nr. 12)
  • Sach- und Haftpflichtversicherung (Nr. 13)
  • Hauswart (Nr. 14)
  • Antenne / Breitbandnetz (Nr. 15 — gilt nur noch bis 30.06.2024 für Bestandsverträge)
  • Wäschepflege (Nr. 16)
  • Sonstige Betriebskosten (Nr. 17) — nur, wenn konkret im Vertrag benannt

Wichtig — nicht umlagefähig:

Verwaltungskosten (Steuerberater, Kontoführung, Mahnschreiben), Instandhaltung und Instandsetzung (Reparaturen, Wartung Ausnahme: laufende Wartung von Anlagen), Leerstandskosten und Rücklagenzuführungen sind nie Betriebskosten — auch nicht über die „sonstigen Betriebskosten" (Nr. 17). Wer das versucht, riskiert die Unwirksamkeit der gesamten Position.

3. Der Verteilerschlüssel — was sagt § 556a BGB?

Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt werden. Üblich sind:

  • Wohnfläche (m²) — der gesetzliche Standard nach § 556a Abs. 1 BGB, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • Personenzahl — typisch für Wasser, Müll, manchmal Aufzug. Erfordert eine zuverlässige Meldung.
  • Wohneinheiten — z. B. für Versicherungen oder Hauswart.
  • Verbrauch — Pflicht bei Heizung/Warmwasser (HeizKV), möglich für Kaltwasser bei Einzelzählern.

Der Schlüssel muss im Mietvertrag stehen — oder Sie folgen automatisch der gesetzlichen Vorgabe „Wohnfläche". Eine nachträgliche Änderung ist nur möglich, wenn sie aus sachlichen Gründen geboten ist (z. B. Einbau von Verbrauchszählern) und für die Zukunft gilt.

4. Die 7 Schritte einer Abrechnung

  1. 01

    Abrechnungsperiode festlegen

    Maximal 12 Monate. Standard ist das Kalenderjahr, möglich ist auch ein abweichender Zeitraum (z. B. Heizperiode 01.10. – 30.09.).

  2. 02

    Belege sammeln und sortieren

    Pro Kostenart: Rechnungen, Zählerablesungen, Wartungsverträge. Heizkosten benötigen zusätzlich die Abrechnung des Wärmedienstes (Techem, Ista, Brunata).

  3. 03

    Vorwegabzüge ermitteln

    Gewerbeflächen, Leerstand und vermieter-eigene Wohnungen müssen vorab herausgerechnet werden, wenn sie das Verhältnis spürbar verfälschen.

  4. 04

    Verteilung pro Kostenart berechnen

    Jede Kostenart bekommt ihren Verteilerschlüssel. Wasser nach m³, Heizkosten nach HeizKV, der Rest meist nach Wohnfläche.

  5. 05

    CO₂-Anteil zwischen Vermieter und Mieter aufteilen

    Seit 01.01.2023 Pflicht: Stufenmodell nach CO2KostAufG (siehe Abschnitt 6).

  6. 06

    Vorauszahlungen verrechnen

    Geleistete monatliche Vorauszahlungen vom Mieteranteil abziehen → ergibt Guthaben oder Nachzahlung.

  7. 07

    Abrechnung zustellen — fristgerecht

    Innerhalb von 12 Monaten nach Periodenende beim Mieter. Per Post, persönlich oder per E-Mail (wenn Textform im Vertrag vereinbart).

5. Sonderfall Heizkosten nach HeizKV

Heizkosten dürfen nicht einfach nach Wohnfläche umgelegt werden. Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt vor:

  • Mindestens 50 %, höchstens 70 % verbrauchsabhängig (§ 7 Abs. 1 HeizKV).
  • Der Rest wird nach Wohnfläche als Grundkostenanteil verteilt.
  • Üblich ist die 70/30-Verteilung (70 % Verbrauch, 30 % Grundkosten) — vor allem in gut gedämmten Häusern, in denen ein Großteil der Heizenergie verbrauchsunabhängig anfällt.
  • Für verbundene Anlagen (Heizung + Warmwasser aus einer Anlage) gilt § 9 HeizKV mit der Formel zur Trennung der Energiemengen.

Hinweis zur fernablesbaren Messung: Seit dem 01.12.2021 sind in Neuinstallationen ausschließlich fernablesbare Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler zulässig (§ 5 Abs. 2 HeizKV). Bestandsanlagen müssen bis 31.12.2026 umgerüstet sein.

Sanktion bei Verstoß: Wird die HeizKV nicht eingehalten — etwa weil keine Verbrauchsmessung erfolgt — darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizKV).

6. Sonderfall CO₂-Umlage seit 2023

Seit dem 01.01.2023 muss der CO₂-Preis-Anteil aus dem BEHG nach dem CO2KostAufG-Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden — bei Wohngebäuden stufenweise nach Energieeffizienz, bei Nichtwohngebäuden mit einer pauschalen 50/50-Verteilung.

So funktioniert die Berechnung in fünf Schritten:

  1. Jahres-CO₂-Ausstoß des Gebäudes aus dem Energieverbrauch ableiten (Brennstoffrechnung).
  2. Pro Quadratmeter Wohnfläche umrechnen (kg CO₂/m²/Jahr).
  3. Stufe im 10-stufigen Modell bestimmen (Stufe 1: weniger als 12 kg → Vermieter 0 %, Stufe 10: mindestens 52 kg → Vermieter 95 %).
  4. CO₂-Kosten-Anteil aus der Brennstoffrechnung herausrechnen.
  5. Vermieter-Anteil von der Umlage abziehen — nur der Mieter-Rest fließt in die Nebenkostenabrechnung.

Praktisch heißt das: Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto mehr CO₂-Kosten muss der Vermieter selbst tragen. Das soll Anreize zur energetischen Sanierung schaffen.

7. Formelle Anforderungen — was muss drinstehen?

Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung vier formelle Mindestbestandteile herausgearbeitet (BGH, Urteil v. 19.11.2008 — VIII ZR 295/07). Fehlt einer davon, ist die Abrechnung formell unwirksam und löst keine Nachzahlungspflicht aus:

  1. Eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten pro Kostenart.
  2. Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel.
  3. Berechnung des Mieteranteils pro Kostenart.
  4. Verrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen.

Inhaltliche Fehler (z. B. falsche Quadratmeterzahl, fehlerhafter Verteiler) machen die Abrechnung dagegen nur teilweise unwirksam — die korrekt abgerechneten Positionen bleiben wirksam.

8. Häufige Fehler, die zur Unwirksamkeit führen

Fehler 1 — 12-Monats-Frist verpasst

Nachforderungen verfallen vollständig (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Der häufigste und teuerste Fehler.

Fehler 2 — Verwaltungskosten umgelegt

Steuerberaterhonorare, Kontoführungsgebühren oder Mahnkosten gehören nie in die Abrechnung — auch nicht als „sonstige Betriebskosten".

Fehler 3 — Instandhaltung als Wartung deklariert

Die jährliche Heizungswartung ist umlagefähig, eine Reparatur des Brenners nicht. Aufpassen bei Mischrechnungen.

Fehler 4 — Heizkosten nach Wohnfläche statt Verbrauch

Verstoß gegen § 7 HeizKV → Mieter kann seinen Anteil um 15 % kürzen.

Fehler 5 — Belegeinsicht verweigert

Der Mieter darf in alle Originalbelege Einsicht nehmen. Verweigerung ist ein zurückbehaltungsrechtsfähiger Mangel — Mieter kann Nachzahlung verweigern, bis die Einsicht gewährt wurde.

Fehler 6 — Vorwegabzug Gewerbe vergessen

Bei gemischt genutzten Gebäuden müssen Gewerbeflächen vorab abgezogen werden, wenn ihr Anteil das Verhältnis erheblich verzerren würde.

9. Die 12-Monats-Frist (§ 556 Abs. 3 BGB)

Die wichtigste Regel überhaupt: Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter zugehen. Nicht beim Vermieter abgesendet, sondern beim Mieter angekommen.

  • Abrechnung Kalenderjahr 2025 → Zustellung spätestens 31.12.2026.
  • Verspätung = Nachforderung verfällt (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).
  • Guthaben bleibt dagegen einforderbar — die Frist schützt nur den Mieter vor späten Nachforderungen.
  • Ausnahme: Wenn Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben (z. B. weil der Wärmedienst zu spät geliefert hat), können Sie ausnahmsweise verlängern — die Beweislast liegt bei Ihnen.

10. Excel, Steuerberater oder Software?

Variante Aufwand Kosten Risiko
Excel-Tabelle 2–4 Tage pro Periode ~ 0 € Hoch — Formelfehler, HeizKV-Verstöße, CO₂-Berechnung fehlt
Steuerberater Belege übergeben, prüfen 200–500 € pro Abrechnung Niedrig, aber teuer bei vielen Einheiten
Software (z. B. vermieter.services) 30 Minuten pro Periode ab 0 € / monatlich Niedrig — HeizKV und CO₂ automatisch berechnet

Excel ist günstig, aber wer in den letzten Jahren das HeizKV-Update (Fernablesbarkeit), die CO₂-Umlage (Stufenmodell) oder die BGH-Belegrechtsprechung verfolgt hat, weiß: Eine Tabelle hält damit nicht mehr Schritt. Steuerberater rechnen sich erst ab einer zweistelligen Einheitenzahl — und auch dann gibt der Vermieter die Kontrolle ab. Spezialisierte Software ist heute der pragmatische Mittelweg: automatisierte HeizKV- und CO₂-Berechnung, integrierte Belegverwaltung, prüfbare PDF-Ausgabe.

11. Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei einer Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 muss sie also bis zum 31.12.2026 zugestellt sein. Nach Ablauf verfallen Nachforderungen — Guthaben bleiben für den Mieter dagegen einforderbar.
Welche Nebenkosten dürfen umgelegt werden?
Nur die in § 2 BetrKV abschließend genannten 17 Kostenarten — und nur, wenn sie im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden. Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sind nie umlagefähig, auch nicht über die „sonstigen Betriebskosten".
Welcher Verteilerschlüssel gilt, wenn nichts vereinbart wurde?
Die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Sie greift, wenn im Vertrag kein anderer Schlüssel steht. Heizkosten müssen jedoch zwingend nach HeizKV abgerechnet werden — also mindestens 50 % verbrauchsabhängig.
Was passiert, wenn der Mieter widerspricht?
Der Mieter hat zwölf Monate Zeit, formelle oder inhaltliche Einwendungen zu erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Innerhalb dieser Frist sollten Sie Belegeinsicht gewähren und Korrekturen vornehmen. Danach ist auch der Mieter mit Einwendungen ausgeschlossen.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Privatvermieter mindestens drei Jahre nach Ende der Abrechnungsperiode (BGH-Rechtsprechung zur Belegeinsicht). Gewerbliche Vermieter und Hausverwaltungen unterliegen zusätzlich der zehnjährigen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist.
Kann ich die Abrechnung nachträglich korrigieren?
Innerhalb der 12-Monats-Frist ja. Danach nur noch, wenn der Fehler dem Mieter zugute kommt (also Guthaben erhöht oder Nachzahlung senkt). Eine spätere Erhöhung der Nachforderung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten haben (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Verwandte Themen

Lesen Sie als Nächstes.

Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die rechtliche Bewertung von Sonderfällen — etwa gemischt genutzte Gebäude, abweichende Abrechnungsperioden oder strittige Verteilerschlüssel — sollte mit einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geklärt werden. Stand: 12. Juni 2026.

Loslegen

Nebenkostenabrechnung in 30 Minuten — nicht in 3 Tagen.

HeizKV-Split, CO₂-Stufenmodell, prüfbare PDFs. Testen Sie es mit Ihren echten Zahlen — kostenlos, ohne Kreditkarte, monatlich kündbar.

Keine Kreditkarte nötig · DSGVO-konform · Hosting in Deutschland